Einladung zur Mitgliederversammlung
Am Donnerstag, den 30. März 2023 findet um 19:00 Uhr in unserem Vereinsheim, Neuweg 76, unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt, zu der wir alle Mitglieder herzlich einladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
(liegt auch in schriftlicher Form bei)
3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
4. Berichte der Sportwarte
5. Bericht des Kassierers
6. Bericht der Revisoren
7. Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung des Vorstandes
9. Bildung Wahlkommission/Neuwahlen (u.a. 2. Funktionsträger)
10. Satzungsänderung (siehe Blatt 2)
11. Anträge
12. Ehrungen
13. Verschiedenes
Anträge zu Punkt 11 der Tagesordnung bitten wir dem 1. Vorsitzenden Karl-Joseph Schmitt bis spätestens 18.03.2022 schriftlich vorzulegen (Postadresse: Auf der Weide 11 oder 1.Vorsitzender.ac1909@gmx.de ).
Wir würden uns freuen, möglichst viele Vereinsmitglieder auf der Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Sportgrüßen
Athleten-Club 09 e.V.
Der Vorstand
Vorgesehene Satzungsänderungen in rot eingefärbt
Einberufung
1. § 10 Absatz 2:
Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet
im ersten Quartal Halbjahr eines jeden Jahres statt.
2. §10 Absatz 8:
Schriftliche Anträge sind bis spätestens 20 Tage 7 Tage vor der
Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
Finanzordnung
1. § 2 Absatz 3:
Der 1. Kassierer hat nur nach Aufforderung durch den Vorstand jeweils bis
zum 30.9. eines jeden Kalenderjahres dem Vereinsvorstand eine zeitnahe
Übersicht über die Abwicklung des Haushaltsplanes vorzulegen.
2. § 3 Absatz 2:
Zum Eingang von Verpflichtungen Namens und für Rechnung des AC 09
e.V. Laubenheim ohne vorherigen Beschluss durch die Organe sind
bevollmächtigt:
Der Vereinsvorsitzende bis zu 800,-- DM 1000 €
Der Vorsitzende und der 1. Kassierer bis zu 1.500,-- DM 2000 €
3. § 8 Absatz 1:
Verfügungsberechtigt über die Barkasse ist der 1. Kassierer sowie seine
Vertreterinnen oder Vertreter.
4. §12 Sepa Lastschriftverfahren:
Beiträge werden im ersten Quartal Mitte Januar per Lastschrift
eingezogen. Diese Terminfestlegung gilt als pre-notification im Rahmen
des Sepa Lastschriftverfahrens